Informationen für teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe

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Der Klimawandel ist für unsere heutige Gesellschaft eine der zentralen Herausforderungen. Seine Auswirkungen betreffen unsere Umwelt genauso wie uns Menschen. Daher ist klimabewusstes Handeln auf allen Ebenen – in der Lebensmittelproduktion genauso wie bei deren Verbrauch - wichtig, um positiv auf den Klimawandel Einfluss zu nehmen.

Mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket setzt der Klimaplan den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) konsequent fort. Der Maßnahmenkatalog umfasst 57 neue, zielgerichtete Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, die in den acht beteiligten hessischen Ressorts gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Fachkonsortium und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wurden. Diese Maßnahmen wurden mit den weiterlaufenden Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 kombiniert. Zusammen bilden sie die 90 Maßnahmen des Klimaplan Hessens.

Klimaplan HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Landwirtschaftliche Betriebe können als außerschulische Lernorte dazu beitragen, das oftmals diskutierte Thema Landwirtschaft und Klimaschutz gerade bei ihren BaK-Angeboten anzusprechen, um Kindern und Jugendlichen die Gesamtzusammenhänge be“greiflich“ zu machen.

Die Hessische Landesregierung will Sie als Landwirtinnen und Landwirte dazu ermutigen, Kindern und Jugendlichen, die zu Ihnen auf den Betrieb kommen, leicht und verständlich zu erklären, wie sie als zukünftige Verbraucherinnen und Verbraucher das Klima beeinflussen können und welche Chancen sich hieraus ergeben. Stichworte wie Regionalität, Saisonalität und natürliche Standortbedingungen lassen sich vereinfacht schon den Kleinsten vermitteln.

Und wie genau können Sie das umsetzen?

Im Rahmen des Klimaplans stellt das Land Hessen Fördergelder für Fortbildungen zum Thema Landwirtschaft und Klimaschutz und deren Umsetzung auf dem eigenen Betrieb im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung und zur Durchführung von Hofführungen bereit. Diese Schulung und das Erstellen eines Konzeptpapiers für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb ist Voraussetzung, um eine finanzielle Förderung für Hofbesuche im Rahmen des Klimaplns beantragen zu können ist die Teilnahme an einer BaK-Klimaschutz-Schulung. Landwirtinnen und Landwirte, die die Schulung bereits besucht haben, können das Konzeptpapier direkt einreichen.

Der Hessische Bauernverband e.V. hat einen Projektantrag für Bildungsmaßnahmen im Kontext von „Bauernhof als Klassenzimmer“ (BaK) im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 gestellt. Das Ziel ist es, Wissen über die Herkunft und Produktion von Lebensmitteln interessierten Gruppen zu vermitteln. Dabei wird aufgezeigt, was eine regionale und saisonale Produktion beinhaltet und eine gesunde Ernährung ausmacht sowie wie die Zusammenhänge und Auswirkungen auf Klima und Umwelt sich gestalten.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb als außerschulischer Lernort eignet sich ausgezeichnet, um Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen dies vor Ort praxisnah zu veranschaulichen und hin zu einem klimabewussten Lebens- und Ernährungsstil zu unterstützen.

Der Hessische Bauernverband e.V. ist berechtigt, landwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen eine Honorarpauschale für auf den Bauernhöfen durchgeführte Hofbesuche zu zahlen. Zum 1. Januar 2022 erfolgte der Übergang der Projektträgerschaft vom Hessischen Bauernverband e.V. (HBV)Öffnet sich in einem neuen Fenster auf den Verein für Landvolkbildung e.V. (VfL)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Überblick

  • Teilnahme an einer Fortbildung „Klimaschutz und Landwirtschaft“   
  •  Wahlweise kann eine Eintägige oder Mehrtägige Fortbildung gewählt werden
  • Einreichen eines hofeigenen Konzepts für die Umsetzung im Betrieb 
  • Genehmigung des Konzepts durch BaK-Kommission
  • Anmeldung der Hofbesuche hessischer Besuchergruppen
  • Beantragung der Honorarpauschale

Informationen Fortbildungen

  1. Teilnahme an einer Fortbildung „Klimaschutz und Landwirtschaft“ der-/ desjenigen, der die Hofbesuche durchführt
     
  2. Konzepteinreichung
    Nach der Teilnahme an der Fortbildung reicht der landwirtschaftliche Betrieb sein Konzept für die Umsetzung auf dem eigenen Hof beim Verein für Landvolkbildung e.V.. ein:
    Verein für Landvolkbildung e.V.
    Dr. Miriam Dangel
    Taunusstraße 151
    61381 Friedrichsdorf
    E-Mail: Bak@agrinet.de
    Tel.: 06172 – 7106 196
    Fax: 06172 – 71061 0
     
  3. Bewilligung des Konzepts
    Sobald das Konzept durch die BaK-Kommission bewilligt ist, erhält der landwirtschaftliche Betrieb die Antragsformulare für die Beantragung der Honorarpauschale BaK-iKSP.
     
  4. Anmeldung der Betriebsbesuche
    Mit dem Formular „Anmeldung der Durchführung eines Betriebsbesuches einer hessischen Besuchergruppe im Rahmen des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ meldet der landwirtschaftliche Betrieb die Aktion beim Verein für Landvolkbildung e.V. . (Adresse s.o.) an. Diese Anmeldung sollte etwa 14 Tage vor der Durchführung des Betriebsbesuches erfolgen. Ohne vorherige Anmeldung ist eine spätere Zahlung der Honorarpauschale ausgeschlossen.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur Bauernhofbesuche von hessischen Besuchergruppen förderfähig sind. Bei Besuchergruppen aus vorschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Kindergärten), Schulen, Hochschulen, Organisationen, Vereinen und Firmen müssen diese ihren Sitz in Hessen haben. Bei sonstigen Besuchergruppen - insbesondere Familiengruppen - gilt, dass die für diese Besucher- oder Familiengruppe verantwortliche Person (Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den landwirtschaftlichen Betrieb, bzw. Verantwortliche oder Verantwortlicher für die nachfolgende Bestätigung über den Betriebsbesuch) in Hessen wohnhaft sein muss.
     
  5. Antragsprüfung
    Durch den Verein für Landvolkbildung e.V erfolgt die Antragsprüfung. Sobald dies erfolgt ist, erhalten die teilnehmenden Betriebe die Bestätigung zur Durchführung.
     
  6. Antrag auf Auszahlung der Honorarpauschale
    Der landwirtschaftliche Betrieb reicht den „Antrag auf Abrechnung (Honorar) für die Durchführung eines Betriebsbesuches einer hessischen Besuchergruppe im Rahmen des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer“ zusammen mit der „Bestätigung der Besuchergruppe zum Betriebsbesuch im Rahmen des Projekts „Bauernhof als Klassenzimmer“ ein.

    Der Antrag auf Abrechnung muss zusammen mit der Bestätigung der Besuchergruppe vollständig ausgefüllt im Original bis spätestens 2 Monate nach dem Tag des Betriebsbesuchs beim Verein für Landvolkbildung e.V. (Adresse s.o.) vorliegen. Anderenfalls ist eine Honorarzahlung für den Betriebsbesuch ausgeschlossen!

Die Honorarpauschale für die im Rahmen der durchgeführten Bildungsmaßnahme aufgewendete Arbeitszeit beträgt 100,- € je halbtägigem Betriebsbesuch.

Die Zahlung der Honorarpauschale ist auf max. 40 Veranstaltungen je Betrieb pro Kalenderjahr beschränkt.

Ausgenommen davon sind Schulbauernhöfe, die ein mehrtägiges Angebot mit Übernachtung vorhalten.

Die dies bzgl. Honorarpauschalen sind wie folgt gestaffelt:

Pro 2-tägigem Besuch: 175 €
Pro 3-tägigem Besuch: 200 € 
Pro 4-tägigem Besuch: 225 €
Pro Wochenbesuch (Montag bis Freitag): 250 €
Max. 10.000 € pro Kalenderjahr.

Die Honorarpauschale für Angebote im Rahmen vom BaK-Klimaplan können nur landwirtschaftliche Betriebe in Hessen beantragen.

Sollte aufgrund von vertraglichen Bindungen zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und einem angeschlossen (Träger-)Verein festgelegt sein, dass der (Träger-)Verein die Bildungsarbeit des landwirtschaftlichen Betriebes übernommen hat, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der landwirtschaftliche Betrieb und der (Träger-)Verein sind in diesem Fall als Einheit zu betrachten und haben dafür Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemäße Beantragung und Umsetzung stattfindet.

Sowohl der landwirtschaftliche Betrieb als auch der dem landwirtschaftlichen Betrieb vertraglich angeschlossene (Träger-)Verein sind unter Beachtung der o.g. Maßgaben antragsberechtigt. Hierbei ist im Vorfeld festzulegen und bei der Antragstellung anzugeben, wer in diesem Fall als Antragsteller fungiert. Es ist nicht möglich, dass der landwirtschaftliche Betrieb und der ihm vertraglich angeschlossene (Träger-)Verein Fördermittel beantragen und abrechnen.

Der Betrieb ist verpflichtet, das gezahlte Honorar bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und sich bei bestehender Versicherungspflicht bei dem Renten- und Krankenversicherungsträger anzumelden.

Eine Doppelförderung, z.B. durch eine Förderung der Landkreise, ist unzulässig.

Die Durchführung von mehr als einem Betriebsbesuch am Tag ist grundsätzlich zulässig, sofern es sich hierbei um unterschiedliche Besuchergruppen handelt und die Veranstaltungen nicht gemeinsam bzw. nebeneinander erfolgen und es die Größe des Betriebs bzw. die örtlichen Gegebenheiten zulassen.