Förderung im Rahmen des (EU) Schul(milch)programmes

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Das neue EU-Schul(milch)programm sieht begleitende pädagogische Maßnahmen vor, um gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern und um Kindern die Landwirtschaft und die Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wieder näherzubringen. 

In Hessen können Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen, die am EU-Schulmilchprogramm teilnehmen und beihilfegestützte Milch(produkte) anbieten, die Übernahme der Fahrtkosten für einen Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb beantragen. Auch für andere pädagogische Maßnahmen gibt es Fördermöglichkeiten.

Informationen zum EU Schulmilchprogramm:

Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Fördermittel für begleitende pädagogische Maßnahmen, Ausrüstung und / oder Verteilung

Wenn Ihre Schule oder vorschulische Bildungseinrichtung beantragen möchte, wenden Sie sich an das Regierungspräsidium (RP) Gießen:
Ansprechpartnerin: Dezernat 51.2 Birgit Gemmer-Bellof
Schanzenfeldstr. 8 Tel.: 0641 / 303-5141
35578 Wetzlar
E-Mail: birgit.gemmer-bellof@rpgi.hessen.de
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Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung im Vorfeld zu erfolgen hat, also vor der Durchführung der pädagogischen Maßnahme (z.B. Bauernhofbesuch), Anschaffung oder Leasing von Kühlgeräten. Für die Antragstellung benötigen Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen eine Personenident-Nummer. Diese erhalten Sie bei Ihrem Landkreis. Bitte wenden Sie sich an das für die Anlage und Verwaltung der Personenidente für die Förderung aus dem EGFL und dem ELER zuständige Amt Ihrer Kreisverwaltung. In der Regel ist dafür das Landwirtschaftsamt bzw. der Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises zuständig. Dort wird nach dem für die Zahlstelle EGFL/ELER geltenden Verfahren eine Personenident-Nummer für Sie angelegt, die Sie dann für die Beantragung von Beihilfen für begleitende pädagogische Maßnahmen, Ausrüstung und / oder Verteilung im Rahmen des neuen EU-Schulprogramms – Teil Milch nutzen können.

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