Die hessische Landwirtschaft leistet vielfältige Beiträge für die Gesellschaft als Ganzes. Sie trägt bei zur Ernährungssicherung, zum Schutz und dem Erhalt der Kulturlandschaft, zur Stärkung des ländlichen Raumes, zur Umsetzung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Biodiversität. Landwirtschaftliche Betriebe erbringen diese Leistungen unter Beachtung hoher Standards des Natur-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie landwirtschaftlicher Stoffkreisläufe und sind ein wichtiger Arbeitgeber im ländlichen Raum.
Die unterschiedlichen Naturräume in Hessen haben zu jeweils unterschiedlichen standortangepassten Betriebsformen geführt:
- Rindviehhaltung prägt die Landschaft in den Mittelgebirgslagen.
- Ackerbau und Veredlung, mit hoher Marktorientierung, dominieren in den Ackerbaulagen Nord- und Mittelhessens.
- Sonderkulturen, wie Spargel oder Erdbeeren, mit hoher Wertschöpfung prägen die Bewirtschaftung im Rheingraben.
Zum Ausgleich der im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der sog. 1. Säule der EU-Agrarpolitik flächenbezogen finanziell unterstützt.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Zahlungen ist die Erbringung von Umweltleistungen im Rahmen des sogenannten „Greening“. Zum Greening zählen die Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen, die Erhaltung von Dauergrünland sowie eine (Acker)flächennutzung im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes auf ökologischen Vorrangflächen. Betriebe des ökologischen Landbaus sowie Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung sind von diesen Greening-Verpflichtungen befreit, da sie diese ohnehin strukturell erbringen.