Informationen zur Förderung ab Januar 2022

Lesedauer:1 Minute

Mit dem 1. Januar 2022 wurde die Fortführung des Projektes seitens des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat bis zum 31. Dezember 2024 genehmigt.

Zeitgleich zum 1. Januar 2022 erfolgte auch der Übergang der Projektträgerschaft vom Hessischen Bauernverband e.V. (HBV) auf den Verein für Landvolkbildung e.V. (VfL), da dieser Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Für die Antragsberechtigten und an dem Projekt teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte kommt somit eine Befreiung von der Einkommensteuer für die in diesem Zusammenhang gewährten Honorarpauschalen bis zu maximal 3.000 Euro pro Landwirtin und Landwirt und Jahr in Betracht, wenn die Landwirtinnen und Landwirte ihren Beitrag zum Projekt „Bauernhof als Klassenzimmer“ nicht im Rahmen ihrer Haupttätigkeit erbringen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Landwirtinnen und Landwirte im Vorfeld die für die Durchführung des Projekts erforderliche Qualifizierung erlangt haben (in der Regel durch eine Schulung) und im Rahmen der Umsetzung des Projekts vor Ort Mitmachangebote für die teilnehmenden Kinder anbieten.

Durch den Wechsel der Projektträgerschaft bleiben die wesentlichen Bedingungen zur Antragstellung, dem Umfang und der Höhe der Honorarpauschale sowie der Fristen unverändert. Eine Anpassung der Antragsformulare ist jedoch erforderlich geworden. Die neuen Antragsformulare finden ab sofort Anwendung und sind beim Verein für Landvolkbildung e.V. erhältlich. Bereits gestellte bzw. genehmigte Anträge haben weiterhin Bestand.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Miriam Dangel, die das Projekt beim Verein für Landvolkbildung e.V. betreut. Die E-Mail-Adresse lautet unverändert:  BaK@agrinet.de.

Schlagworte zum Thema